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Home ›› Vermessung ›› Grundstück ›› Zerlegung, Sonderung, Teilung

Zerlegung, Sonderung, "Teilung"

Eigentlich spricht man in der Liegenschaftsvermessung nicht von Teilung, sondern von Zerlegung bzw. Sonderung. Unterschied von Teilung und Zerlegung:
-Teilung:   Grundstücke werden im Grundbuch geteilt.
-Zerlegung:  Flurstücke werden im Liegenschaftskataster zerlegt.  

Sollen Teile eines Flurstückes veräußert werden, müssen diese Teile durch neue Grenzen erst gebildet werden und eine neue Nummer erhalten. Dies geschieht regelmäßig durch eine örtliche Zerlegung. In bestimmten Fällen kann dies auch durch eine Sonderung ohne örtliche Vermessung erreicht werden.  

Neue Grenzen

Die neuen Grenzen können weitestgehend frei festgelegt werden. Zulässig sind geradlinige Grenzen, abgeknickte Grenzen oder Grenzen im Kreisbogen. Zu beachten sind jedoch u.a. baurechtliche Bestimmungen. Beispielsweise sind zu Gebäuden in der Regel Abstände von mindestens 3m einzuhalten (ThürBO). Werden Gebäude geteilt, sind zudem Bestimmungen des Brandschutzes einzuhalten. 

 

Zerlegung

Bei der Zerlegungsmessung werden zuerst die Grenzpunkte der alten Grenzen gesucht. Sind die Grenzsteine nicht mehr vorhanden, können sie erneut gesetzt (abgemarkt) werden. Die neuen Grenzpunkte werden allen betroffenen Beteiligten in einem Ortstermin erläutert. Anschließend erhalten alle Teilstücke eine neue Flurstücksnummer. Mit dem Fortführungsnachweis wird die Flurkarte und auch das Grundbuch geändert.

 

 

Sonderung

Hier werden die neuen Grenzen ohne örtliche Vermessung gebildet. Grenzsteine werden nicht gesetzt. Eine Sonderung ist kostengünstiger, jedoch nicht immer möglich:

 

Ob eine Sonderung für Sie in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel kann eine Sonderung durchgeführt werden:
-bei Festlegung der neuen Grenze als geradlinigen Verbindung von einem zu einem anderen Grenzpunkt, welche in der Flurkarte bereits eingetragen sind (unabhängig davon, ob die Grenzsteine auch in der Örtlichkeit vorhanden sind) 
-bei Erbauseinandersetzungen in der Feld- oder Waldlage, 
-bei vorliegendem Koordinatenkataster (Die Grenzen können dabei auch frei festgelegt werden, da sie "scharf" berechenbar sind. Dieses Koordinatenkataster ensteht aber erst mit jeder örtlichen Vermessung ab 2010.)
Näheres erfahren Sie in der Vermessungsstelle. 
 

Teilungsgenehmigung 

Diese Genehmigung nach ThürBO ist nicht mehr erforderlich. Bei Unsicherheiten (insbeondere bei bebauten Grundstücken oder Zerlegungen nahe oder durch Gebäuden!) ist es jedoch dringend anzuraten, ein entsprechendes Negativzeugnis vor einer Zerlegung bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.

 

 

Kosten:
Diese richten sich einheitlich in Thüringen nach der Kostenordnung (ab 2010: ThürVwKostOVerm) und sind im Wesentlichen abhängig von:
-Vermessungsfläche
-Anzahl der entstehenden Flurstücke
-Bodenrichtwert. 
Bei örtlichen Vermessungen können Kosten der Abmarkung (wenn beantragt) hinzukommen.

 

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