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Verschmelzung + Vereinigung

Unterschied von Verschmelzung und Vereinigung:

Flurstücke werden im Liegenschaftskataster verschmolzen.
Grundstücke werden im Grundbuch vereinigt.  
Verschmelzung: Aus mehreren Flurstücken wird ein Flurstück.

Was kann verschmolzen werden?
Mehrere Flurstücke mit unterschiedlichen Nummern können (unter bestimmten Voraussetzungen) zu einem Flurstück mit einer Nummer verschmolzen werden. Voraussetzungen sind z.B.: die Flurstücke liegen nebeneinander, es herrschen gleiche Eigentumsverhältnisse, gleiche oder keine Belastungen usw.
Vorteil:
Die Übersicht in der Flurkarte wird erhöht. Im Grundbuch wird die Anzahl der gebuchten Flurstücke vermindert. Ein Grundstück kann aus nur einem Flurstück bestehen.

Wie wird verschmolzen?
1. Die Vermessungsstelle läßt im Grundbuchamt die Voraussetzungen für eine Vereinigung der Grundstücke prüfen.
2. Danach wird die Unterschrift der Eigentümer auf dem schriftlichen Antrag beglaubigt.
3. Die Vermessungsstelle stellt den Antrag auf Verschmelzung/Vereinigung bei den Behörden.
4. Der Eigentümer erhält als Ergebnis den Fortführungsnachweis, welcher im Grundbuch enstprechend vollzogen wird.

Kosten?
Anträge auf Verschmelzung/Vereinigung werden in der Vermessungsstelle nach Kostenordnung (ab 2010: ThürVwKostOVerm) kostenfrei bearbeitet.

 

 

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