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Amtlicher Lageplan

Die Genehmigungsbehörde kann vom Bauherren als Bestandteil der Bauunterlagen einen Amtlichen Lageplan fordern.

Amtlicher Lageplan
Inhalt sind beispielsweise die vermaßten Grenzen, die Höhenangaben zum Grundstück sowie die Lage der Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Benachbarte Gebäude und Verkehrsanbindungen gehören ebenso dazu. Zusätzliche baurechtliche Angaben (wie Eintragung von Abstandsflächen oder Baugrenzen/-linien) oder zusätzliche vermessungstechnische Angaben wie Höhenlinien und detailierte Topografie sind möglich.

Beglaubigter Lageplan
In der Vermessungstelle kann nach Prüfung der liegenschaftsrechtliche Teil des Lageplans eines Dritten beglaubigt werden.

Benötigen Sie nur einen Auszug aus der Flurkarte, bitte hier klicken.
Kosten:
Die Kosten werden einheitlich in der Kostenordnung (ab 2010: ThürVwKostOVerm) geregelt. Sie sind abhängig von der Qualität des Liegenschaftskatasters: Können die Grenzen mit oder ohne örtliche Vermessungarbeiten bestimmt werden.
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© Ulf Ziesemann - Vermessung Weimar 2025