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Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung kann das Gebäude (oder die sonstige technische Anlage) von einem ÖbVI mit Grenzbezug eingemessen werden. Nicht zu verwechseln mit der Absteckung (hier wird dem Baubetrieb die Lage des Bauvorhabens auf der Baustelle angezeigt).

Warum wird eingemessen?

Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte bekannt) dient neben der Sicherung des Eigentums auch für planerische Zwecke. Nur eine vollständige und  aktuelle Karte kann diesen Zweck erfüllen. Das Gebäude wird in der Regel mit Bezug zu mindestens einer Grenze eingemessen.  Als Ergebnis  erhält der Eigentümer eine fortgeführte aktuelle Liegenschaftskarte..
Was wird eingemessen?

Beispiele:
-Wohngebäude
-Nebengebäude ab 10m² Grundfläche (Schuppen)
-Gartenhäuser ab 24m² Grundfläche (mit Überdachung)
-Industriegebäude
-Windkraftanlagen
-sonstige technische Anlagen

Kosten
Die Kosten richten sich einheitlich für Thüringen nach der Kostenordnung (ab: 2010 ThürVwKostOVerm). Sie basieren im Wesentlichen auf dem Rohbauwert des Gebäudes oder technischen Anlage. Kostenermäßigung wird bei gleichzeitiger Einmessung benachbarter  Gebäude gewährt. 

 

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© Ulf Ziesemann - Vermessung Weimar 2025