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Gebäudeeinmessung

Bitte nicht mit der Absteckung eines Gebäudes verwechseln. Diese Gebäudeeinmessung kann erst nach Fertigstellung des Gebäudes als Einmessung in das Liegenschaftskataster (Flurkarte) erfolgen. Dies ist eine hoheitliche Tätigkeit, näheres unter Gebäudeeinmessung.

 

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