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Bauplatz

Ob ein Grundstück bebaut werden kann oder nicht (Baurecht), erfahren Sie von Ihrer Gemeinde. In der Regel existiert dazu eine Abrundungssatzung (welche das bebaubare Gebiet abgrenzt) oder ein Bebauungsplan (B-Plan, welcher die Art und Weise der Bebauung festlegt).  

 

Soll nur ein Teilstück eines Grundstücks bebaut werden, muss dieses in der Regel erst durch eine Zerlegungsvermessung gebildet werden. Dieses Teilstück kann hiernach veräußert werden. Im Grundbuch können auf diesem Grundstück ggf. die Grundschulden eingetragen werden. Baulasten können dabei die Bebaubarkeit des Grundstücks einschränken bzw. erst ermöglichen. Näheres dazu im Baulastenverzeichnis der Gemeinde.  


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