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Teilungsgenehmigung

nach Thüringer Bauordnung (Thür BO)

-die Pflicht zur TG nach alter ThürBO 1994 für bebaute Grundstücke wurde abgeschafft

-aktuell wird (Teilungs-)Zeugnis nur noch auf Antrag nach §8(3) ThürBO 2004 erteilt. Es empfiehlt sich insbesondere bei Zerlegungen durch Gebäude bzw. nahe von Gebäude (i.d.R. unter 3m).

nach Baugesetzbuch (BauGB) 

 

 

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