nach Thüringer Bauordnung (Thür BO)
-die Pflicht zur TG nach alter ThürBO 1994 für bebaute Grundstücke wurde abgeschafft
-aktuell wird (Teilungs-)Zeugnis nur noch auf Antrag nach §8(3) ThürBO 2004 erteilt. Es empfiehlt sich insbesondere bei Zerlegungen durch Gebäude bzw. nahe von Gebäude (i.d.R. unter 3m).
nach Baugesetzbuch (BauGB)